AGB von wendepunkte- segelreisen für trauernde

1. Vorbemerkung:

Bärbel Sievers-Schaarschmidt bietet psychosozial begleitete Segelreisen für trauernde Menschen an.

1.1. Bärbel Sievers-Schaarschmidt übernimmt die Planung und Durchführung der Reisen Die An- und Abreise zum gecharterten Schiff findet von Hamburg aus statt.. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Anreise auch von einem anderen Flughafen organisiert werden.

1.2. Bärbel Sievers-Schaarschmidt, der jeweilige Skipper und die Gäste erkennen an, das die Reisen geprägt sind von gegenseitiger Rücksichtnahme. Jeder Teilnehmer trägt maßgeblich zum Gelingen der Reise bei.

1.3. Das Schiff wird von den jeweiligen Skipper geführt, der die amtlich vorgeschriebenen Führerscheine zur Durchführung des Segeltörns besitzt. Entscheidungen die die Schiffsführung betreffen, werden ausschließlich vom Skipper getroffen; sie sind von allen an Bord befindlichen Personen zu befolgen. Die seemännischen Rechte und Pflichten des Skippers werden von dieser Vereinbarung nicht berührt.

2. Verhalten an Bord / Haftung:

2.1 Der Teilnehmer hat für seine Person die jeweils erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, z.B. Anlegen der Schwimmweste, Sicherung seiner Person unter Deck, an Oberdeck, im Wasser, an Land und wo auch immer. Schwimmen, Schnorcheln sowie Landausflüge getätigt werden.
Der Abschluss einer Reisegepäck- und Unfallversicherung, sowie einer Reiserücktritt und Reiseabbruchversicherung durch den Teilnehmer wird empfohlen.

2.2. Führt höhere Gewalt zu einer Änderung des Reiseverlaufs, so begründet dies keinerlei Ansprüche. Dies gilt auch für eventuell längere Hafenliegezeiten und die daraus resultierenden Kosten.Der Skipper behält sich das Letztentscheidungsrecht vor, wenn die Sicherheit von Mensch und Material berührt wird.

3. Unterbringung auf dem Schiff / Mitwirkung:

3.1 Der Gast wird sich mit einem anderen Gast eine Koje teilen, in der nur wenig persönlicher Stauraum vorhanden ist. Die (gleichgeschlechtliche) Belegung der Koje erfolgt durch die Reiseleitung, es sei denn, der Gast wünscht einvernehmlich eine andere Belegung mit einem anderen Teilnehmer.
Der Salon des Schiffes bleibt frei, kann aber als Ausweichquartier genutzt werden. Geraucht wird nur an Deck.

3.2 Alle übrigen Einrichtungen auf dem Schiff sind Gemeinschaftsbereich und sind von allen Gästen zu benutzen und zu pflegen. Dies gilt insbesondere für den Sanitärbereich, die Pantry, den Salon, das Cockpit und das gesamte Deck.

3.3. Die “Hausarbeit” sowie alle anderen Tätigkeiten werden mit rotierender Zuständigkeit unter allen Gästen des Segeltörns verteilt, wobei jeder Gast nach seinen Fähigkeiten tätig ist, und ggf. von den anderen Gästen oder der Reiseleitung unterstützt wird. Die Verpflegung der Gäste wird gemeinsam abgestimmt. Essgewohnheiten der Gäste sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Ein Restaurantbesuch findet regelmäßig an 2 Tagen statt, über mehrere Restaurantbesuche wird vor Ort entschieden.

4. Begleitung an Bord

4.1 Nach dem Frühstück, berichtet der Skipper kurz über Lage und Möglichkeiten für den Tag. Die Gäste und Reiseorganisation entscheiden dann über das jeweilige Tagesziel. Danach folgt eine etwa zweistündige Morgenrunde in der die Gäste in der Gruppe an ihrer Verlusterfahrung arbeiten können.

4.2 Die restliche Zeit bis zu der gemeinsamen Abendmahlzeit gibt es die Möglichkeit Einzelgespräche zu vereinbaren. In der gleichen Zeit steht der Skipper für die Vermittlung von Grundlagen des Segelns, der Navigation etc. zur Verfügung, so wie es das Wetter und die seglerischen Bedinugnen zu lassen.

4.3 Alle Teilnehmer des Segeltörns begegnen sich in Ihrer individuellen Trauer rücksichtsvoll und bemühen sich frei von jeder Bewertung und Beurteilung zu bleiben.

4.4 Jeder Teilnehmer äußert seine Wünsche bezüglich der Gestaltung des Tages und des Umgangs miteinander so rechtzeitig, dass die anderen Mitglieder Gelegenheit haben auf die Wünsche einzugehen.

5. Stornobedingungen

Für die Organisation von “wendepunkte – segelreisen für trauernde” entstehen Kosten für die Buchung der Flüge und des Schiffes. Leider ist die Stornierung gegenüber den Vercharterern und den Fluggesellschaften nicht kurzfristig möglich. Durch die spezielle Kundengruppe ist ein Ersatz einer nicht mitreisenden Person nicht einfach und zeitnah möglich.
Mit der Buchung der Teilnahme an einer Segelreise für Trauernde ergänzen wir zu den Allgemeinen Geschäftsbedningungen( auch AGB genannt) die folgenden Stornierungsregelungen:

  • 50% des Gesamtpreises sind nach der verbindlichen Anmeldung zur Zahlung fällig.
  • Bis zu 4 Monaten vor Reisebeginn können Sie kostenlos stornieren, wenn noch kein Flug gebucht ist. Gegebenenfalls entstehen Stornierungskosten für den Flug.
  • Stornierungen von Buchungen sind im Zeitraum von weniger als 4 Monaten vor dem Reisebeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25% des Gesamtreisepreises möglich, ab 2 Monaten vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Gesamtreisepreises fällig.
  • Die Stornierung bedarf der Schriftform ( E-Mail,Fax,Brief).
  • Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nur unter Vorbehalt des Reisveranstalters möglich.
  • Die Umbuchung auf eine andere Reise von “wendepunkte- segelreisen für taruernde” ist möglich, wobei die Differenz eines etwaigen Mehrpreises berechnet wird und eine etwaige Preisminderung mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von Punkt 3 geltenden Regelungen berechnet werden kann. Es kann nicht das gleiche Ziel der Reise zugesichert werden.
  • Bei Absage der Reise durch den Veranstalter wird die gezahlte Gebühr voll erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  • Sollte der Teilnehmer die Teilnahme an dem Segeltörn, aus welchem Grund auch immer, vorzeitig abbrechen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Honorarzahlungen an die Stammcrew.
  • Führt höhere Gewalt zu einer Änderung des Reiseverlaufs und der vereinbarten Termine, so begründet dies keinerlei Ansprüche.

6. Gesundheit des Teilnehmers und Segelerfahrung

6.1 Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung erklärt der Teilnehmer, dass er gesund ist und dass er Schwimmen kann. Vor Beginn des Segeltörns wird der Teilnehmer die Reiseorganisation auf eventuell bestehende Erkrankungen und damit einhergehende Einschränkungen aufmerksam machen. Der Gast ist für seine Gesundheit, Einschränkungen und eventuell erforderliche, regelmäßige Medikamenteneinnahme selbst verantwortlich. Eine Haftung des Reiseorganisation ist ausgeschlossen.

6.2. Segelerfahrung ist nicht erforderlich. Der Skipper hilft gern bei allen Fragen und stellt am Ende auf Wunsch eine Meilenbestätigung aus.

7. Schlussbestimmungen:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

Keine Vertragspartei wird Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.